Allgemeine Vertragsbedingungen
Im Falle der Erstellung einer Website oder eines Contentmanagementsystems durch Sylvia Nitschke (Anbieterin) gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
1. Präambel
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um das Projekt zuverlässig und verbindlich miteinander zu realisieren.
2. Vertragsleistung/Vertragsschluss
1. Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung eines Konzeptes für eine Website, die Erstellung der Website sowie deren Veröffentlichung im Internet bzw. auf einem Server. Die dauernde Pflege der Website und die Beschaffung eines Zugangs zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
2. Der Vertrag kommt mit der Auftragserteilung, d.h. der Unterzeichnung des Angebotes der Anbieterin zustande.
3. Pflichten der Anbieterin
1. Sylvia Nitschke verpflichtet sich, nach den Vorgaben der Kundin/des Kunden ein Konzept für eine Website zu entwickeln und eine mangelfreie Website zu realisieren. Der vereinbarte Umfang und die detailierten technischen Daten des Projektes sind im Angebot formuliert.
2. Nach Fertigstellung einer Basisversion und deren Freigabe durch die Kundin/den Kunden erstellt Sylvia Nitschke die Endversion der gewünschten Website. Die Anbieterin schuldet eine Leistung, keinen wirtschaftlichen Erfolg.
4. Pflichten der Kundin/des Kunden
1. Sofern die Kundin/der Kunde bei der Realisierung des Projekts nicht die Ansprechpartnerin ist, nennt sie/er eineN bevollmächtigteN VertreterIn, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leitet.
2. Die Kundin/der Kunde stellt Sylvia Nitschke die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Erstellung der Inhalte ist die Kundin/der Kunde verantwortlich.
3. Die Kundin/der Kunde wird der Anbieterin die einzubindenden Texte in digitaler Form in einem von den Parteien zu vereinbarenden Dateiformat oder als Druckseiten in einer Qualität zur Verfügung stellen, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignen.
4. Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) wird die Kundin/der Kunde der Anbieterin in digitaler Form in einem von den Parteien zu vereinbarenden Dateiformat oder in gedruckter Form (z.B. Fotoabzüge) in einer Qualität zur Verfügung stellen, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignen.
5. Die Kundin/der Kunde wird Sylvia Nitschke die zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens bis zum Ablauf eines von den Parteien zu vereinbarenden Zeitraumes zur Verfügung stellen.
5. Abnahme
1. Nach Fertigstellung der Website ist Sylvia Nitschke verpflichtet, der Kundin die Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen und auf einem vereinbarten benannten Server zugänglich zu machen.
2. Die Kundin/der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Sollte die Kundin/der Kunde die Abnahme dadurch verhindern, dass sie ihren vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, insbesondere die für die Fertigstellung erforderlichen Text- und Bilddateien nicht rechtzeitig oder in einem nicht zu verwendenden Format zur Verfügung stellt, obwohl sie von der Anbieterin nach Mahnung und Fristsetzung dazu aufgefordert worden ist, so kann Sylvia Nitschke die Vergütung trotz nicht erfolgter Abnahme verlangen.
3. Während der Fertigstellungsphase ist Sylvia Nitschke berechtigt, der Kundin/dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Diese/dieser ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
6. Vergütung
1. Die Parteien vereinbaren eine Pauschal- oder Stundenvergütung nach Maßgabe des gültigen Angebotes von Sylvia Nitschke. Ist eine Stundenvergütung vereinbart, so wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 20 Minuten abgerechnet.
2. Wünscht die Kundin/der Kunde nach erfolgter Auftragserteilung eine Erweiterung oder Änderung der vereinbarten Vorgaben, so wird die Anbieterin dafür einen Kostenvoranschlag auf der Basis ihres Stundensatzes oder eines Pauschalhonorares erstellen. Nach Bestätigung des Kostenvoranschlages durch die Kundin/den Kunden wird Sylvia Nitschke die gewünschten Änderungen umgehend umsetzen.
3. Sylvia Nitschke ist berechtigt, Vorauszahlungen in Höhe von bis zu 50% des Gesamtbetrages der Vergütung zu verlangen. Weiterhin ist sie berechtigt, insbesondere bei sehr umfangreichen Websites, Abschlagszahlungen je nach Fortschritt der erbrachten Arbeit geltend zu machen.
4. Nach Fertigstellung der Website wird Sylvia Nitschke der Kundin/dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist – wie auch die Abschlagszahlungen – sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Sollte die Kundin/der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist die Vergütung entrichtet haben, ist Sylvia Nitschke berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die Website teilweise oder ganz abzuschalten.
7. Schutzrechtsbestimmung und Haftung
1. Für Mängel der Website haftet Sylvia Nitschke nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Kundin/der Kunde garantiert, bei allen gelieferten Materialien über die dafür erforderlichen gewerblichen Schutzrechte zu verfügen und stellt Sylvia Nitschke von allen diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
3. Sylvia Nitschke ist für die Inhalte, die die Kundin/der Kunde für die Website bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Anbieterin nicht verpflichtet, die Inhalte: Konzept, Texte, Bilder, Videos und Audiodateien, auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen oder die Kundin, den Kunden auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen. Sollten Dritte Sylvia Nitschke wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, Sylvia Nitschke von jeglicher Haftung freizustellen und ihr die Kosten zu ersetzen, die dieser durch die möglichen Rechtsverstöße entstehen.
8. Nutzungsrechte/Referenzrecht
1. Sylvia Nitschke gewährt der Kundin/dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache und nicht übertragbare, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht - unter Einschränkung des Abs. 2 -, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts wird erst wirksam, wenn die Kundin/der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an Sylvia Nitschke entrichtet hat.
2. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website zum Zwecke der Präsentation und Information über die Kundin/den Kunden im Internet. Die Kundin/der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen. Jegliche andere Nutzungsform bedarf einer weiteren vertraglichen Vereinbarung mit der Anbieterin.
3. An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberschaft der Anbieterin aufgenommen. Dazu gehört auch ein Link auf die Website der Anbieterin. Die Kundin/der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung der Anbieterin zu entfernen.
4. Sylvia Nitschke darf die Kundin/den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als ReferenzkundIn nennen.
9. Geheimhaltungsverpflichtung
1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, Strategiepapiere, Briefingdokumente, sowie mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
10. Kündigung
1. Dieser Vertrag kann gemäß § 649 BGB in Textform (Brief oder Email) gekündigt werden.
2. Kündigt die Kundin/der Kunde, so ist sie im Gegenzug verpflichtet, der Anbieterin die bis dahin erbrachten Leistungen und Aufwendungen zu ersetzen.
3. Sylvia Nitschke ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt (§ 643 BGB), wenn die Kundin/der Kunde ihre Mitwirkungspflichten (§ 4) nachhaltig verletzt sowie ihrer Verpflichtung zu Abschlagszahlungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt.
11. Verjährung
Die Pflicht der Anbieterin auf Mängelbeseitigung erlischt mit dem Ablauf eines Kalender-jahres. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Website durch die Kundin/des Kunden.
12. Schlussbestimmungen
1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Seiten unterzeichnet worden sind. Das gilt auch für den Verzicht auf die vereinbarte Schriftform.
2. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.
Sylvia Nitschke
Berlin, 24.08.2011
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